COVID-Verordnung: 

Strengere Maßnahmen in Wien gültig seit 19.02.2022 (Link zur Verordnung):

Zum Betreten von Indoor-Sportstätten braucht man einen 2G-Nachweis. Darüber hinaus ist beim Betreten sowie am Weg von und zu den Nasszellen, Geräten oder Ähnlichem eine FFP2-Maske sowie ein 2-Meter-Abstand zu anderen Besuchern vorgeschrieben.

Veranstaltungen/Zusammenkünfte: Die Personenobergrenze ist aufgehoben.
Speisen und Getränke dürfen nur ausgegeben werden: 1. Bei Zusammenkünften bis zu 50 Personen. 2. Bei Zusammenkünften mit zugewiesenen Sitzplätzen. Es gelten die Gastronomie-Regeln.

Allgemeines: die Gültigkeit des PCR-Tests ist in Wien auf 48 Stunden reduziert. (auch bei körpernahen Dienstleistungen und Ort beruflicher Tätigkeit (vgl § 1 und 2).

3G für Sportstätten/Zusammenkünfte (ausgenommen Wien) Sport – Sport Austria - (Link zur Verordnung)
Die mit 19.02.22, in Kraft getretenen Novellen der COVID-Bundes- und -Wiener Verordnung bringen v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
In allen restlichen 8 Bundesländern gelten aktuell bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.

Für nicht-öffentliche Sportstätten gilt 3G (in Wien indoor weiterhin 2G)
Für Zusammenkünfte (Training, Wettkampf, Kurs…) gilt 3G (in Wien 2,5G – also 2G oder ein PCR-Test max. 48h alt)
Die Spitzensportbestimmungen bleiben unverändert

Was ist im Sportbereich erlaubt? Für Details verweisen wir dazu auf das FAQ der Sport Austria.

Weitere Informationen für die in Wien geltenden Regeln unter: https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/