Sport Austria
Die mit 31.1., in Kraft getretenen Novellen der COVID-Bundes- und -Wiener Verordnung bringen v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
Kein Kontaktsportverbot mehr für Wien In Wien können somit auch wieder Kampf- und Kontaktsport nach den Maßnahmen der Bundesverordnung ausgeübt werden. Die aktuelle Wiener Verordnung finden Sie hier:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_WI_20220130_5/LGBLA_WI_20220130_5.html
Die restlichen Bundesländer, auch Vorarlberg, haben aktuell keine zusätzlichen Maßnahmen erlassen und richten sich nach der Bundesverordnung. Die aktuelle Bundesverordnung finden Sie hier:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_34/BGBLA_2022_II_34.html
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Anführungen um eine vereinfachte Darstellung der wichtigsten Punkte handelt. Besuchen Sie die FAQ unserer Website für nähere Details: www.sportaustria.at/corona
Weitere Öffnungsschritte Die weiteren geplanten stufenweisen Öffnungen, wie die Erhöhung der Personengrenze bei Zusammenkünften ohne zugewiesene Sitzplätze von 25 auf 50 Personen ab 5.2., finden Sie im Stufenplan des Gesundheitsministeriums:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html#stufenweise-lockerungen-im-februar-2022
Sobald die entsprechenden Verordnungen veröffentlicht werden, informieren wir wie gewohnt.
Änderung Gültigkeit Impfzertifikate (Grüner Pass) Ab heute, 31.1., gilt: Die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) ist künftig für 180 Tage gültig. Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) ist weiterhin 270 Tage lang gültig. Für die Einreise nach Österreich sind Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage lang gültig. Ausnahme: Für Personen unter 18 Jahren wird das Impfzertifikat über die erste Impfserie 210 Tage (also 7 Monate) lang gültig sein.
Immer am aktuellsten Stand
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