Verordnungsnovelle: Änderungen bei Tests und Zusammenkünften
Die mit 15.9.2021, 00:00 Uhr in Kraft tretende Novelle der 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung bringt folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
- Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Impfungen mit zwei Dosen (z.B. Biontech/Pfizer oder Moderna) auf 360 Tage ab der Zweitimpfung
- Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Antigentests auf 24 Stunden
- Gültigkeitsdauer der im „Ninja-Pass“ eingetragenen Antigentests bleibt 48 Stunden (Ausnahme Wien: bei über 12-Jährigen auch nur 24 Stunden)
- 3G-Nachweispflicht bei Veranstaltungen/
Zusammenkünften ab 25 TeilnehmerInnen (bei Sportausübung auf nicht-öffentlichen Sportstätten (war dies bis dato ohnehin für jede Person notwendig) - Spitzensportregelung bleibt bestehen