5. Trio Juxturnier

Stocksportanlage Leopoldau 25.07.2020

15 MANNSCHAFTEN (Stocksport Werbeturnier)

1. Die 3 Lustigen Vier 21 / 2,706
Josef Bayer, Sonja Scherz-Bayer, Manfred Gürtler
2. Hart aber Herzlich 19 / 1,928
Erika Schmid, Brigitte Huber, Günter Schmid
3. Die Dreisten Drei 19 / 1,330
Georg Koller, Dejan Bozic, Markus Baart
4. Rapid 19 / 1,229
5. Die Erbsen Prinzessinnen 17 / 2,250

Walter Wieser Stocksport-Halle, Bad Fischau 12.07.2020

1. ESC Vienna 12 / 2,460
Vanessa Hochauer, Gertrude Hochauer
2. ESV Ottakring 4 / 0,701
Sieglinde Pichler, Verena Kosnar, Christine Ymeti
3. 1. ESV Leopoldau 2 / 0,582
Helena Hochschorner, Edeltraude Blach, Brigitte Huber

Walter Wieser Stocksport-Halle, Bad Fischau 12.07.2020

1. ESC Vienna 16 / 3,381
Andreas Kellner, Thomas Hochauer
2. ESV Styria Wiener Prater I 14 / 2,207
Heinz Hummel, Günter Unger
3. ESC ASKÖ Wiener Möwen I 14 / 2,065
Michael Massinger, Leopold Klimek
4. ESC ASKÖ Wiener Möwen II 13 / 2,298
5. ESV Ottakring 8 / 0,956
6. ESC Alte Donau II 8 / 0,865
7. ESV Styria Wiener Prater II 6 / 0,500
8. 1. ESV Leopoldau I 6 / 0,480
9. ESC Alte Donau II 3 / 0,348
10. 1. ESV Leopoldau II 2 / 0,347

Information des Fachwartes

Hallo Sport-KollegInnen,

da wir wieder Stocksport (Indoor u. Outdoor) betreiben dürfen,
wurde die Entscheidung getroffen, die beiden Landesmeisterschaften
DUO und ZIEL doch zu spielen.

Wir bitten euch um rege Teilnahme an beiden Bewerben!

Am 12.und 13.September findet die SM u. ÖM - Ziel in Klagenfurt/K statt.

Termine

LM-DUO
Sonntag: 12.07.2020
Walter Wieser Stocksport-Halle, Bad Fischau
Beginn: 08:30 Uhr
Nennschluss: 07.07.2020

LM-ZIEL
Sonntag: 16.08.2020
Walter Wieser Stocksport-Halle, Bad Fischau
Beginn: 08:30 Uhr
Nennschluss: 09:08.2020

Bitte alle Nennungen an:
(Wenn möglich schriftlich per E-Mail)

franz_thaler@outlook.com

Mit sportlichen Grüßen
Franz Thaler
LEV Wien, Herrenfachwart

Büro Wiedereröffnung ab Mittwoch 3. Juni 2020, 17:00 - 19:00 Uhr

Sämtliche derzeit gültigen COVID-19 Maßnahmen sind einzuhalten.
Den Anweisungen des Büro-Vermieters (1. ESV Leopoldau)
und der anwesenden LEV Wien Funktionären ist unbedingt Folge zu leisten.
Auskünfte oder Terminvereinbarung:
Schriftführerin Renate Kugler +43 (0) 677 62706852

Oswald-Redlich-Straße 17A, 1210 Wien
+43 1 812 83 84
lev.wien@aon.at
Geschäftszeiten: Mittwoch 19-21 Uhr

28.05.2020 10:24 von DI Michael Brantner. 

Ab 29. Mai 2020 werden in ganz Österreich in Bezug auf COVID19 neue Vorschriften in Kraft treten.
Der BÖE fasst die wichtigsten Empfehlungen für den Eis- und Stocksport im Anschluss zusammen.
Die Ausübung des Eis- und Stocksportes, ist unter Auflagen nun wieder in Hallen (Indoor) möglich.

COVID19-Lockerungsverordnung Gültigkeit ab 29 Mai 2020
• Die Verordnung per 29. Mai 2020, bezieht sich auf die Vorgängerversion vom 1. Mai 2020 und vom 15. Mai 2020.

DOKUMENTATION:
Seitens des Vereines (Vereinsvorstand), sollte eine Teilnehmerliste geführt werden,
wer an welchem Tag zu welcher Uhrzeit auf der Sportanlage trainiert hat.
Diese Liste sollte jederzeit zur Einsicht bereitgehalten werden (dient zur Nachverfolgung etwaiger Ansteckungsketten).

AUFENTHALT und ABSTÄNDE:
Sämtliche Sportstätten (indoor wie outdoor) dürfen per 29. Mai unter Einhaltung eines Mindestabstandes von einem Meter,
zwischen Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, betreten werden.
In geschlossenen Räumlichkeiten der Sportstätte ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Bei der Sportausübung ist ein genereller Mindestabstand von 2 Metern zwischen Personen,
die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten.
Dieser Abstand kann ausnahmsweise kurzfristig unterschritten werden.
Ein Mund-Nasen-Schutz ist bei der Sportausübung nicht notwendig.
Weiters kann der Abstand von einem Meter von BetreuerInnen und TrainerInnen ausnahmsweise unterschritten werden,
wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
Dabei wird empfohlen einen Mund-Nasen-Schutzes zu tragen.

HYGIENEREGELN:
Allgemein gültige Hygienemaßnahmen sollten eingehalten werden (Aushang über Poster empfehlenswert).
Ausreichende Desinfektionsmittel sollten auf der Sportstätte zur Verfügung gestellt werden
(Desinfektion VOR, WÄHREND und NACH dem Training).

SPORTGERÄTE:
Jeder Sportler sollte nur seine eigenen Sportgeräte verwenden/ benützen.
Bei Nutzung von Sportgeräten durch mehrere Personen, sollten diese vor und nachher ihre Hände waschen oder desinfizieren.

AUFSICHT:
Kinder und unmündige Minderjährige (unter 14 Jahre) sind in der Regel während des Aufenthaltes auf der
Sportstätte von einer volljährigen Person (ab 18 Jahre) zu beaufsichtigen.

KANTINEN:
Dürfen analog zum Gastgewerbe geöffnet werden. Für Kantinen gelten dieselben Bestimmung,
wie für das Gastgewerbe. Ungeachtet der Benennung (Vereinsheim, Clubraum, Buffet),
wird als Kantine ein Ort bezeichnet, an dem Getränke oder Speisen ausgegeben werden.
Diese finden Sie in der vorangegangenen COVID-19 Lockerungsverordnung.

ZUSCHAUER:
Bis 30. Juni dürfen maximal 100 ZuschauerInnen die Sportstätte betreten.
Die diesbezüglichen Regeln der COVID-19 Lockerungsverordnung sind zu beachten.

Informationen COVID19 von Sport Austria
FAQ - Sport Austria

Mit freundlichen Grüßen,
Bund Österreichischer Eis- und Stocksportler